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Wegen fortwährenden rechtswidrigen Verhaltens 5.000 Euro Ordnungsgeld...

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UtaEilzer am 23.07.2008

21.07.2008 - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro verhängt. Trotz im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgeldes, setzte die Stelle die Maßgaben des Gerichtes nicht um, sondern missachtete grob fahrlässig und bewusst die gerichtlichen Anordnungen.

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